Vorsorgestrategie für die private Rente
Es ist schön, mit 50 und darüber hinaus nicht mehr ”zum alten Eisen” zu zählen. Tatsache ist aber auch, dass die Menschen immer älter werden, die Geburtenzahlen rückgängig sind und dass man sich auf Vater Staat als ”Altersversorger” nicht allein verlassen kann. Was ein Norbert Blüm mit ”Eines ist sicher – die Rente” verkündete, ist in der heutigen Situation, in der sich Regierung und Opposition bei dringend erforderlichen Reformen uneins sind, längst nicht mehr gültig. Fazit: private Vorsorge ist wichtiger denn je – und gerade ab fünfzig kann man noch Entscheidendes in die Wege leiten, um im Rentenalter nicht darben zu müssen.
Eine gefragte Form der privaten Altersvorsorge ist immer noch die Kapital-Lebensversicherung mit dem Ziel einer steuerbegünstigten Rente oder steuerfreien Auszahlung nach Ende der Laufzeit. Sie ist neben der gesetzlichen und einer eventuell vereinbarten betrieblichen Rente (in deren Genuss leider nicht jeder kommt) die optimale Altersversorgung aus einer Kombination von Sparvertrag und Hinterbliebenenschutz.
Schon ab 0,50 € pro Tag bieten Direktversicherer (z.B. Quelle) Zukunfts-Vorsorge ohne lästige Gesundheitsprüfung an. Es empfiehlt sich jedoch ein Mindestbeitrag von 25,- € pro Monat und aus steuerlichen Gründen eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren. Nur so bleibt – wichtig! – nach Ablauf
der Versicherung die Auszahlung als Gesamtsumme steuerfrei und ist als monatliche Rente steuerbegünstigt.
Vorsorge – aber richtig!
Die ”Ansparzeit” (auch Aufschubzeit genannt) ist die Zeit der Entscheidung für zusätzliche Vorsorgemaßnahmen in Ihrem Vorsorgeplan. Was sollte er beinhalten?
dot_red.gif (93 Byte)    Das Risiko der Berufsunfähigkeit (wenn der Beruf nicht mehr, eine andere Tätigkeit jedoch noch ausgeübt werden kann – im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit, wenn beides nicht mehr möglich ist)
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dot_red.gif (93 Byte)    Risiko der Erwerbsunfähigkeit (immerhin steht man im „Normalfall” mit 50 noch zehn Jahre oder mehr im Beruf)
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dot_red.gif (93 Byte)    Das Risiko der Pflegebedürftigkeit
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dot_red.gif (93 Byte)    Das Risiko schwerer Erkrankungen
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dot_red.gif (93 Byte)    Das Todesfallrisiko (Hinterbliebenenschutz)
Natürlich wirkt sich jedes zu versichernde Risiko auf die Beitragshöhe aus, abhängig von der erstrebenswerten Höhe der Versicherungssumme. Hier lohnt sich der Rat der Herren (und Damen) ”Kaiser” und Co., die mit Ihnen zusammen ein maßgeschneidertes Konzept für Ihre persönlichen Belange, die jeweilige Situation und Ihre Wünsche an einen angemessenen Lebensstandard im Alter erarbeiten. Für die folgende Ansparzeit wird dann festgelegt, (ab) wann nach Ablauf ausgezahlt wird und welche Leistungen erfolgen, falls der Versicherte stirbt. Während dieser Ansparzeit ist auch der Einschluss einer Pflegeanwartschaft möglich. Mit ihr erwirbt der Versicherte das Recht, bei Ablauf seiner Rentenversicherung - unabhängig von seinem Gesundheitszustand - eine Absicherung gegen die finanziellen Risiken der Pflegebedürftigkeit zu erwerben.
Analysieren Sie vor Vertragsabschluss Ihren Versicherungsbedarf genauestens, um mögliche, aber vermeidbare, spätere Änderungen von vornherein auszuschließen, da Ihnen der Fiskus für diesen Fall unter Umständen später Probleme bereiten kann. Manche Finanzämter gehen dann nämlich von einem neuen Vertragsabschluss aus, womit die 12-Jahresfrist für Steuervergünstigungen bzw. -erlass von neuem beginnt.
Noch ein Tipp: Wer seine Prämie jährlich im Voraus bezahlt, spart Ratenzahlungszuschläge, womit sich die Rendite der Lebensversicherung um gut ein Drittel Prozentpunkt erhöht.
Es ist so weit: Die Private Rente kommt.
Das Guthaben, das Ihnen nach Ablauf der Ansparzeit (in der Regel 12 Jahre) als Rente oder Gesamtsumme ausbezahlt werden kann, setzt sich zusammen aus den Versicherungsbeiträgen, den Erträgen der Kapitalanlage und den Überschüssen, die der Versicherer erwirtschaftet hat. Sie können jetzt die so genannten „Rentenverläufe” frei wählen. Dabei haben viele Versicherer (z.B. Generali Lloyd) sogar an die ”schönsten Wochen des Jahres” gedacht – wie die Reiseveranstalter sagen – für die Sie ja künftig viel mehr Zeit haben werden und deren Dauer Sie dann selbst bestimmen. Das heißt auch, falls Sie einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt planen (z.B. Überwinterung in südlichen Gefilden) kann der Modus der Rentenzahlung geändert und den Wünschen angepasst werden. Sie können für diese Zeit eine höhere Rente vereinbaren. Oder – angenommen Sie wollen einen ”runden Geburtstag” oder sonst ein Jubiläum mal etwas größer mit Familie und Freunden feiern – dann ist auch eine Einmalzahlung aus dem angesparten Kapital möglich.
Effizienter Umgang mit Ihren Rentenbeträgen
Langzeiturlaub und Feste feiern wie sie fallen, sind natürlich nicht die wichtigsten Kriterien für Ihren individuell gestaltbaren Rentenverlauf. Da ist zum Beispiel auch bei Beginn des Rentenbezuges eine Erhöhung der laufenden Rente für den Fall einer Pflegebedürftigkeit – ohne Gesundheitsprüfung – möglich. Aus steuerlichen Gründen kann sogar Rentenverzicht geübt werden; das heißt, Sie lassen sich einen Teil der Rente später auszahlen und schlagen so ganz legal dem Fiskus ein Schnippchen.
Zu bedenken sind natürlich auch Erbschaftsfragen. Kann die Rente vererbt werden? Kann bei sofort fälligen Renten das eingezahlte Kapital vererbt werden? Werden als Hinterbliebene (= mitversicherte Personen) auch Minderjährige (z.B. Enkel) akzeptiert, um so die Rente weiter vererben zu können?
Vor Beginn des Rentenbezuges sollten Sie also den Versicherungsberater/die Beraterin Ihres Vertrauens zu Rate ziehen und gemeinsam den besten Weg für die nutzbringende Verwendung Ihrer Rente herausfinden. Und wie gesagt – mit 50 (+) ist es keineswegs zu spät, etwas für Ihre finanziell gesicherte Zukunft zu tun!

Ausgabe 1 / 2001