![]() |
Fremdsprache „Geld und
Finanzen“
Fortsetzung aus go longlife! Ausgabe 1/2001 |
| Aktien sind in aller Munde, täglich informieren die Medien über neueste Entwicklungen auf dem Börsenmarkt, täglich steigen und fallen die Kurse – und doch bleibt der Inhalt so mancher Botschaft selbst interessierten Laien verschlossen. Wie in allen Bereichen hat sich auch auf diesem Gebiet als notwendiges Instrumentarium eine Fachsprache etabliert, die Kommunikation und Verständnis erleichtert, bei Nicht-Kenntnis diese allerdings auch erschweren kann. Um sich sicherer auf diesem Terrain zu bewegen – ob theoretisch oder auch als aktiver Anleger –, ist die Kenntnis dieses Vokabulars eine wesentliche Hilfe. Unser Aktien-ABC soll dazu einen Beitrag leisten. | |
| Cash Flow: Kennzahl zur Aktien- bzw. Unternehmensanalyse, kennzeichnet den Zuwachs innerhalb einer bestimmten Abrechnungsperiode und ergibt sich im wesentlichen aus der Addition von Jahresüberschuss, Abschreibungen, Veränderungen langfristiger Rückstellungen, Steuern vom Ertrag und Einkommen. |
|
| Computerhandel: Zentraler Rechner für die Vermittlung von Wertpapierkauf- und Verkaufsaufträgen. |
|
| Crash: Massiver Kurseinbruch (Schwarzer Freitag 1929, Oktober 1987). |
|
| DAX-Werte: Index der 30 bedeutendsten, im Deutschen Aktien-Index (DAX) repräsentierten Unternehmen (Allianz, BMW, Daimler-Chrysler, Telekom, Lufthansa, Thyssen, VW usw.) |
|
| Depot: Wertpapiere, die bei einer Bank deponiert sind. Die Bank übernimmt die Verwaltung der Papiere. |
|
| Depotgebühren: Gebühr für die Aufbewahrung und Verwaltung von Wertpapieren. |
|
| Devisenmarkt: Markt für Handel mit ausländischen Währungen. |
|
![]() |
Diskontsatz: Vom Zentralbankrat festgelegter Zinssatz. Er hat Einfluss auf das Zinsniveau und somit auf Konjunktur (hoher Diskontsatz – hohe Kreditzinsen) und Währungspolitik. Der Diskontsatz zählt neben dem Lombardsatz zu den sogenannten Leitzinsen. |
| Dividende: Hat eine AG mit Gewinn gearbeitet, schüttet sie einen Teil an die Aktionäre aus. Den auf die einzelne Aktie entfallenden Betrag nennt man Dividende. Sie setzt sich zusammen aus einem bar ausgezahlten Teil und einer Steuergutschrift für die anrechenbare Körperschaftsteuer. |
|
| Dividendenschein: Gewinnanteilschein (gehört zu jeder Aktie); am Fälligkeitstag wird ein Dividendenschein vom Bogen abgetrennt und gegen die Dividende eingelöst. |
|
| Dow Jones: Der wohl meistbekannte Aktienindex. Er errechnet sich aus den Kursen der 30 bekanntesten amerikanischen Industrieunternehmen. |
|
| Emission: Ausgabe neuer Wertpapiere. Dient der Kapitalbeschaffung. |
|
| Euro Stoxx Indizes: Internationale Aktienindizes: Zusammenarbeit von Dow Jones, Pariser, Schweizer und Deutscher Börse. Bekannt: Euro Stoxx 50: setzt sich aus 50 Unternehmen der Europäischen Währungsunion zusammen. |
|
| Freigrenze: Spekulationsgewinne bis 500 €/Jahr bleiben steuerfrei. |
|
| Freiverkehr: Nicht oder noch nicht an der Börse zugelassene Wertpapiere. |
|
| „G“ – Geld: Steht diese Bezeichnung hinter einem veröffentlichten Wertpapierkurs, besteht Nachfrage nach dieser Aktie, Verkaufsangebote liegen jedoch nicht vor. |
|
| Geschäftsjahr: In Deutschland meist gleich Kalenderjahr. |
|
| Hauptversammlung: Einmal im Jahr stattfindende Aktionärsversammlung. Wird vom Vorstand einberufen. |
|
| Hausse: Über längere Zeit anhaltender allgemeiner Kursanstieg. |
|
| Inflation: Geldentwertung. Folge: steigende Preise und Kaufkraftverlust. |
|
| Insider: So werden im Börsenhandel Personen bezeichnet, die aufgrund ihrer Stellung einen Informationsvorsprung haben. |
|
| Junge (neue) Aktien: Aktien, die eine AG bei Kapitalerhöhung ausgibt. |
|
| Kassakurs: In der Regel werden für die meisten Wertpapiere die Kurse während der Börsenzeit nicht fortlaufend, sondern nur einmal festgesetzt. Zu diesem Einheitskurs werden alle Käufe und Verkäufe abgewickelt. |
|
| Kurs: Amtlich festgesetzter Preis eines an der Börse eingeführten Wertpapiers |
|
| Kurswert: Wird an der Börse ermittelt (Gegensatz Nennwert). Betrag, zu dem ein Wertpapier an einem bestimmten Tag gehandelt wird. |
|
| Kursmakler: Werden von der Börsenaufsichtsbehörde bestellt. Sie wirken bei der amtlichen Feststellung der Wertpapierkurse mit. |
|
| Lombardsatz: Ein festgesetzter Zinssatz der Zentralbank. Sie fordert diese Zinsen von Kreditinstituten, denen gegen Hinterlegung von Wertpapieren Geld geliehen wird. |
|
| Mantel: Bezeichnung des Unternehmens und des Nennwertes auf der Wertpapierurkunde. |
|
| Marge: Unterschied zwischen Zinsaufwand und -ertrag. |
|
| Nasdaq: Computerhandelssystem. 1971 in Amerika gegründet, um zukunftsträchtigen kleineren und jungen Unternehmen den Gang an die Börse zu ermöglichen. Zu den notierten (mittlerweile fast 6000) Unternehmen gehören u.a. Microsoft und Compaq. |
|
| Nemax: Index für am Neuen Markt gehandelte Aktien. |
|
| Nennwert (Nominalwert): Der auf einem Wertpapier aufgedruckte Betrag. Dieser kann vom tatsächlichen Preis (Kurswert) abweichen. Der Mindestnennwert deutscher Aktien liegt bei 2,50 €. |
|
| Rendite: (Effektivverzinsung) tatsächlicher Jahresertrag eines Wertpapiers. |
|
| Rentenmarkt: Handel an der Börse mit festverzinslichen Wertpapieren (Rentenpapiere). |
|
| Schlusskurs: Letzte Notierung des Wertpapiers |
|
| Spekulationsfrist, -gewinne,-steuer: Gewinne aus Börsengeschäften sind steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als 12 Monate (Spekulationsfrist) verstrichen sind. Gewinne und Verluste können innerhalb dieses Zeitraums gegeneinander verrechnet werden; die Freigrenze beträgt € 500,- pro Kalenderjahr. |
|
| Talon: Erneuerungsschein auf Dividendenbogen. Sind diese aufgebraucht, erhält der Wertpapierbesitzer bei Vorlage des Talons einen neuen Bogen. |
|
| Überzeichnung: Wenn während der Zeichnungsfrist mehr Wertpapiere bestellt als ausgegeben wurden, spricht man von Überzeichnung. Bei Neuemissionen erfolgt die Zuteilung dann oft prozentual. |
|
| Vorzugsaktie: Die AG kann – neben normalen Aktien – auch Aktien ohne Stimmrecht in der Hauptversammlung ausgeben. |
|
| Wachstumsaktie: Zukunftsträchtige Aktie. |
|
| Wertpapier (Effekten): Urkunden über Vermögensrechte. |
|
| Wertpapierhandel: Der Wertpapierhandel steht in Deutschland unter amtlicher Kontrolle. Wertpapiere, die auf dem amtlichen Markt gekauft und verkauft werden, müssen an einer Börse zugelassen und eingeführt sein. Die Kurse werden von vereidigten Kursmaklern amtlich notiert. |
|
| Xetra: Elektronisches System. Es ermöglicht Kauf und Verkauf auch außerhalb offizieller Börsenhandelszeiten. |
|
| Zeichnung: Verbindliche Erklärung eines Anlegers, von neu aufgelegten Emissionen ein bestimmtes Wertpapiervolumen zu übernehmen. |
|
| Zentralbank: Bezeichnung für eine Notenbank wie z.B. Bundesbank. |
|
| Zins: Preis, der vom Schuldner für die leihweise Geldüberlassung gezahlt werden muss. |
|
| Teil 1 des Aktien-ABC |