Neuregelungen beim Zahnersatz

  Seit Januar 2005 gibt es Änderungen in der Bezuschussung des Zahnersatzes und ab Juli 2005 auch in der Finanzierung. Doch wie wirken diese sich aus? Wie können Sie sparen? Und sind Zusatzversicherungen sinnvoll?
 

Der Zahnersatz bleibt weiterhin eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Änderung besteht in der Art der Bezuschussung und ab Juli 2005 auch in der Finanzierung.

Bisher galt die Regelung: Wer Zahnersatz erhielt, bekam von seiner Krankenkasse einen prozentualen Zuschuss. Dieser konnte zwischen 50 und 65 Prozent der Kosten betragen. Das war abhängig davon, wie regelmäßig man bei der Vorsorge war. Zuschüsse bekam man nur für die Regelversorgung, die Kosten für einen andersartigen Zahnersatz mussten komplett vom Versicherten getragen werden.

Seit Januar 2005 zahlen die Krankenkassen für den Zahnersatz festgelegte Zuschüsse, die so genannten befundbezogenen Festzuschüsse. Das heißt, die Höhe der Zuzahlung orientiert sich am Problem – der Position und Anzahl der Zähne, die ersetzt werden müssen – also am Befund, nicht an der Behandlungsmethode.
 
Wie wirkt sich diese Änderung aus?
 

Der Versicherte kann sich nun seit Januar 2005 für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden, ohne den Anspruch auf den Kassenzuschuss zu verlieren. Die Höhe der Festzuschüsse beträgt mindestens 50 Prozent für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen der bei einem bestimmten Befund festgelegten jeweiligen Regelversorgung. Wie bisher erhöht sich der Fest­zuschuss bei guter Vorsorge.

Der Patient erhält neuerdings beispielsweise auch einen Zuschuss, wenn er sich für Implan­tate entscheidet.

Beispiel: Der zahnärztliche Befund lautet: Zahnlücke mit einem fehlenden Zahn. In diesem Fall gibt es unterschiedliche Therapiemöglichkeiten, um das Problem zu lösen. Regelversorgung ist hier die Brückenkonstruktion, d.h. sie ist die übliche Variante. Wenn Sie sich für diese Methode entscheiden, bleibt der Zuschuss im Vergleich zur alten Regelung gleich. Als Patient haben Sie aber auch die Möglichkeit, sich für eine andere, aufwändigere zahnmedizinische Versorgung zu entscheiden. Wählen Sie einen von der Regelversorgung abweichenden Zahnersatz (z. B. Implantat), sind die hieraus entstehenden Mehrkosten von Ihnen zu tragen. Vorteil hier: die alte Regelung schloss die Unterstützung durch die Krankenkasse bei Implantaten völlig aus.

 
Gibt es den Heil- und Kostenplan noch?
  Der Heil- und Kostenplan bleibt wichtig. Diesen muss der Zahnarzt vor einer Behandlung – für die Patientinnen und Patienten kostenfrei – erstellen. Darauf müssen der Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung mit Zahnersatz nach Art, Umfang und Kosten ausgewiesen werden. Der Heil- und Kostenplan dient der Transparenz und Sicherheit und ist vor Beginn der Behandlung von der Krankenkasse zu prüfen. Hat der Patient Zweifel, ob sein Zahnarzt den optimalen Zahnersatz vorschlägt, kann er bei einem weiteren Zahnarzt kostenlos einen Heil- und Kostenplan einholen. Sollten Sie als Patient bezüglich der vorgeschlagenen Versorgung Unklarheiten haben: Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder der Kasse nach. Informieren Sie sich auch über Behandlungsalternativen.
 
Wofür gelten die Festzuschüsse genau?
 

Die neuen Festzuschüsse gelten nur für den Zahnersatz. Zahnersatz sind Einzelzahnkronen, Brücken, Prothesen, kombinierte Versorgungsformen und implantatgetragene Versorgungen. Nicht dazu gehören Zahnfüllungen, Gold- oder Keramik-Inlays, Wurzelkanalfüllungen oder Röntgenleistungen. Wer also wegen eines kleinen Loches zum Zahnarzt muss, für den bleibt alles beim Alten.

 
Ab wann müssen Eigenbeteiligungen bezahlt werden?
 

Versicherte mit einem geringen Einkommen, die Zahnersatz benötigen, bekommen von ihrer Krankenkasse einen zusätzlichen Festzuschuss, so dass sie die Regelversorgung kostenfrei erhalten. Als geringes Einkommen gelten für das Jahr 2005 monatliche Bruttoeinnahmen bis zu 966 Euro für Alleinstehende. Auch Normalverdiener können mit der “gleitenden Härtefallregelung“ Anspruch auf einen erhöhten Festzuschuss haben. Der Eigenanteil hängt von der Einkommenshöhe ab: Es muss bis zum Dreifachen des Betrages selbst geleistet werden, um den das eigene Einkommen vom geringen Einkommen abweicht.

Beispiel:

Einkommen: 1100 Euro

Berechnung: Differenz zu 966 Euro = 134 Euro

134 x 3 = max. Eigenbeteiligung: 402 Euro

 
Wie können Sie sparen?
 

Wichtig: Die aktuellen Bonus- und Härtefallregelungen bleiben erhalten und werden auf das Festzuschuss-System umgestellt. Patientinnen und Patienten, die sich um die Gesunderhaltung ihrer Zähne bemühen, können sparen. Wer in den vergangenen fünf Jahren vor der Behandlung regelmäßig die Vorsorgeuntersuchungen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen hat, bekommt einen um 20 Prozent höheren Festzuschuss. Der Zuschuss erhöht sich um weitere zehn Prozent, wenn der Versicherte zehn Jahre regelmäßige Kontrolle nachweisen kann. Also: Das Bonusheft weiterführen!

 
Wie sieht die neue Finanzierung aus?
 

Ab 1. Juli 2005 wird der Zahnersatz anders finanziert. Die Beitragssätze bleiben zwar gleich, die Verteilung des Geldes erfährt jedoch eine Änderung. Zunächst zahlen gesetzlich Versicherte einen zusätzlichen, einkommensabhängigen Beitragssatz. Dieser wird mit dem im Rahmen der Gesundheitsreform ab 2006 vorgesehenen Sonderbeitrag von 0,5 Prozent zu einem einheitlichen Beitragssatz von insgesamt 0,9 Prozent zusammengezogen und auf den 1. Juli dieses Jahres vorgezogen. An den 0,9 Prozent ist der Arbeitgeber nicht beteiligt. Die gesetzlichen Krankenkassen sind gleichzeitig verpflichtet, den allgemeinen Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte zu senken. Bezieher von Arbeitslosengeld II sind ebenso von der Erhebung des zusätzlichen Beitragssatzes ausgenommen wie mitversicherte Familienangehörige.

Ursprünglich war vorgesehen, dass alle Versi­cherten ab 1. Januar 2005 einen festen Pau­schalbetrag für den Zahnersatz bezahlen sollten. Mit der einkommensabhängigen Regelung werden Mitglieder mit niedrigeren Einkommen entlastet. Berechnungen des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung ergaben: Rund zwei Drittel der freiwillig und pflichtversicherten Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen – vor allem ein Großteil der Rentner – werden besser gestellt.

 
Sind Zusatzversicherungen sinnvoll?
  Zahlreiche Versicherer und gesetzliche Krankenkassen bieten Zahnersatz-Zusatzversicherungen an. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Zahnersatz jedoch nicht komplett. Je nach Anbieter werden Ihnen zwischen 20 und 30 Prozent zusätzlich erstattet. In der Summe ergibt das maximal 80 bis 90 Prozent der Gesamtrechung.
 
Häufig nur im Paket
  Oft werden Zusatzversicherungen im Paket mit anderen Leistungen angeboten. Beispielsweise zusammen mit einer Versicherung für Sehhilfen, Einzelunterbringung im Krankenhaus, Heilpraktiker-Behandlungen oder Auslandsversicherung. Schauen Sie bei diesen Paketen verstärkt darauf, welche Leistungen Sie wirklich benötigen. Der Nachteil dieser Pakete liegt oftmals darin, dass man sie nur komplett kündigen kann. Es werden jedoch auch Versicherungen nur für Zahnersatz angeboten (z. B. Karstadt-Quelle).
 
Bedeutende Aspekte: Alter und Gesundheitsfragen
 

Das Alter spielt für die Höhe der Versicherungsprämie eine wichtige Rolle. Je jünger man bei Abschluss des Vertrages ist, desto günstiger ist der Versicherungsbeitrag. Mindestens genauso wichtig sind die „Gesundheitsfragen“, die bei Vertragsabschluss gestellt werden, um das Risiko für größere medizinische Probleme im Zahnbereich zu ermitteln. Diese Befragung kann auch eine Ablehnung des Antrags zur Folge haben.

 
Die Zahnstaffel
 

Viele private Versicherer vereinbaren mit ihren neuen Mitgliedern eine Zahnstaffel, durch die im Zahnbereich die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren auf genau festgelegte jährliche Höchstbeträge beschränkt werden (z. B. Zahnstaffel in den ersten drei Jahren: im 1. Jahr 275 €, im 2. Jahr 550 €, im 3. Jahr 825 €). Bei einem Unfall entfällt üblicherweise die Zahnstaffel.

 
Wichtigste Fragen
 

Stellen Sie folgende Fragen:

  • Welche Leistungen brauche ich wirklich?
  • Wie viel der Kosten übernimmt die Zusatzversicherung tatsächlich, nach welcher Wartezeit und zu welchem Preis?
  • Werden auch die Kosten für teure Lösungen übernommen oder nur für den Standard?
  • Gibt es altersbedingte Erhöhungen der Beiträge?
  • Wird eine Gesundheitsprüfung verlangt?

Generell gilt: Kleingedrucktes lesen und vergleichen! Holen Sie am besten mehrere Angebote ein und prüfen sie auf Preis und Leistung. So können Sie sich Übersicht verschaffen und den besten Anbieter für sich wählen.

Eine Zusatzversicherung ist jedoch nicht zwingend notwendig und sie liegt in Ihrer freien Entscheidung. Eine gute Zahnpflege und Vorsorge – auch durch die richtige Ernährung – hält Ihre Zähne länger gesund und spart Ihnen in jedem Fall bares Geld.

 

Zahnersatz – Zusatzversicherungen im Vergleich
 

Sollten Sie sich für eine Zusatzversicherung entscheiden, lohnt es sich in jedem Fall, sich im Vorfeld über die Tarife der zahlreichen Versicherungen zu informieren und diese zu vergleichen.

go longlife! hat für Sie verschiedenste Versicherungstarife im Bereich Zahnersatz-Zusatzversicherungen gegenübergestellt. Es wurden nur reine Zahntarife in die Übersicht aufgenommen.

Ein Vergleich der Versicherungen hinsichtlich Beitrag, Leistung und Beschränkungen ist relativ schwer möglich. Deshalb hat go longlife! bei den Versicherern folgendes Beispiel angefragt: (in der Tabelle unter „Erstattung: Beispiel“.)

  BEISPIEL
  Befund: Fehlende Zähne: 34-37 und 44, 45
 

Neuanfertigung einer viergliedrigen implantatgetragenen, vollverblendeten Brücke im Verblend- und Nichtverblendbereich und Erneuerung von zwei zahnbegrenzten, implantatgetragenen und vollverblendeten Kronen im Verblend- und Nichtverblendbereich, Ankerkronen 34, 36, 37, Brückenzwischenglied 35.

 
 
Kosten für den Zahnersatz ohne Zusatzversicherung

Gesamtkosten: 7900 €
Festzuschuss der gesetzlichen
Krankenversicherung seit Januar 2005 (Bonus 30%):
360 €
Eigenanteil Patient 2005: 7540 €
 

Quelle: Referat Dr. Wolfgang Richter, Stellvertretender Vorsitzender der kzvb Schleswig-Holstein

Hinweis: Anfallende Kosten bei gleich- und andersartiger Versorgung je nach Ausführung können deutlich abweichen.

  Kosten für den Zahnersatz mit Zusatzversicherung

Hier können Sie den Preis- und Konditionen - Vergleich der Zahnersatz- Zusatzversicherungen downloaden
 
 
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