Damit Sie auch morgen noch ... Neuregelungen beim Zahnersatz


Der Zahnersatz bleibt weiterhin eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, aber seit Anfang 2005 hat sich die Art der Bezuschussung geändert. Und seit Juli 2005 wird der Zahnersatz auch anders finanziert.
Bis Ende 2004 galt die Regelung: Wer Zahnersatz erhielt, bekam von seiner Krankenkasse einen prozentualen Zuschuss, der zwischen 50 und 65 Prozent der Kosten betrug. Die Höhe war abhängig davon, wie regelmäßig man bei der Vorsorge war. Zuschüsse bekamen Patienten allerdings nur für die Regelversorgung, die Kosten für einen andersartigen Zahnersatz mussten komplett vom Versicherten getragen werden. Seit Januar 2005 zahlen die Krankenkassen für Zahnersatz den so genannten befundbezogenen Festzuschuss. Das heißt, die Höhe der Zuzahlung orientiert sich am medizinischen Befund, also der Position und Anzahl der Zähne, die ersetzt werden müssen, und nicht an der Behandlungsmethode.
 
Wie wirkt sich diese Änderung aus?
Der Versicherte kann sich nun für jede medizinisch anerkannte Versorgungsform mit Zahnersatz entscheiden, ohne den Anspruch auf den Kassenzuschuss zu verlieren. Die Höhe der Festzuschüsse beträgt mindestens 50 Prozent der Regelversorgung, die für zahnärztliche und zahntechnische Leistungen bei einem bestimmten Befund festgelegt wird. Wie bisher erhöht sich der Festzuschuss bei guter Vorsorge. So erhält der Patient neuerdings beispielsweise auch einen Zuschuss, wenn er sich für Implantate entscheidet.
  Beispiel:
Der zahnärztliche Befund lautet: Zahnlücke mit einem fehlenden Zahn. In diesem Fall gibt es unterschiedliche Therapiemöglichkeiten. Die übliche Variante (Regelversorgung) ist die Brückenkonstruktion. Bei dieser Methode bleibt der Zuschuss im Vergleich zur alten Regelung gleich. Wählen Sie einen von der Regelversorgung abweichenden Zahnersatz (z. B. Implantat), sind die hieraus entstehenden Mehrkosten von Ihnen zu tragen. Die alte Regelung hingegen schloss die Unterstützung durch die Krankenkasse bei Implantaten völlig aus.
  Heil- und Kostenplan bleibt wichtig


Nach wie vor erstellt der Zahnarzt einen gebührenfreien Heil- und Kostenplan, der von der Krankenkasse geprüft wird.
 
Diesen Plan erstellt der Zahnarzt vor einer Behandlung kostenfrei. Im so genannten Heil- und Kostenplan müssen der Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung mit Zahnersatz nach Art, Umfang und Kosten ausgewiesen werden. Der Plan dient der Transparenz und Sicherheit und ist vor Beginn der Behandlung von der Krankenkasse zu prüfen. Gibt es Zweifel, ob der Zahnarzt den optimalen Zahnersatz vorschlägt, kann der Patient zusätzlich bei einem anderen Zahnarzt kostenlos einen alternativen Heil- und Kostenplan einholen.

Wofür gelten die Festzuschüsse?
Die neuen Festzuschüsse gelten nur für den Zahnersatz. Zahnersatz sind Einzelzahnkronen, Brücken, Prothesen, kombinierte Versorgungsformen und implantatgetragene Versorgungen. Nicht dazu gehören Zahnfüllungen, Gold- oder Keramik-Inlays, Wurzelkanalfüllungen oder Röntgenleistungen. Für Patienten, die z. B. wegen eines kleinen Loches im Zahn zum Zahnarzt müssen, bleibt also alles beim Alten.
  Bonusheft weiterführen
  Wichtig: Die aktuellen Bonusregelungen bleiben erhalten. Wer in den vergangenen fünf Jahren vor der Behandlung regelmäßig bei der Vorsorge war, bekommt einen um 20 Prozent höheren ­ bei zehn Jahren um 30 Prozent höheren ­ Festzuschuss.
Zusätzlicher Zuschuss
Versicherte mit einem geringen Einkommen, die Zahnersatz benötigen, bekommen von ihrer Krankenkasse einen zusätzlichen Festzuschuss, so dass sie die Regelversorgung kostenfrei erhalten. Als geringes Einkommen gelten für das Jahr 2005 beispielsweise für Alleinstehende monatliche Bruttoeinnahmen bis zu 966 Euro. Auch Normalverdiener können mit der so genannten gleitenden Härtefallregelung Anspruch auf erhöhten Festzuschuss haben. Hier hängt der Eigenanteil von der Einkommenshöhe ab: Es muss maximal bis zum Dreifachen des Betrages selbst geleistet werden, um den das eigene Einkommen vom geringen Einkommen abweicht.

Beispiel:
Einkommen: 1100 Euro Berechnung: Differenz zu 966 Euro = 134 Euro
Maximale Eigenbeteiligung: 134 x 3 = 402 Euro
 
Die neue Finanzierung
Seit 1. Juli 2005 wird der Zahnersatz anders finanziert. Zwar zahlen gesetzlich Versicherte einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 0,9 Prozent ihres Einkommens, woran sich ­ - nach der Gesetzgebung ­ - der Arbeitgeber nicht zu beteiligen braucht. Gleichzeitig haben die gesetzlichen Krankenkassen jedoch zum 1. Juli ihren allgemeinen Beitragssatz um 0,9 Prozentpunkte gesenkt. Diese Ersparnis kommt Arbeitnehmern und Arbeitgebern jeweils zur Hälfte zugute. Für den Arbeitnehmer entsteht somit im Endeffekt ein zusätzlicher Aufwand von 0,45 Prozent (z. B. 6,75 €  bei einem Einkommen von 1500 €  pro Monat). Bezieher von Arbeitslosengeld II sind ebenso von der Zahlung des zusätzlichen Beitrags ausgenommen wie mitversicherte Familienangehörige.

Sind Zusatzversicherungen sinnvoll?
Wichtigste Fragen bei der Wahl der Zusatzversicherung:

Welche Leistungen brauche ich wirklich? 
Was übernimmt die Zusatzversicherung, nach welcher Wartezeit und zu welchem Preis? 
Werden auch die Kosten für teure Lösungen übernommen oder nur für den Standard? 
 Gibt es altersbedingte Erhöhungen der Beiträge? 
Wird eine Gesundheitsprüfung verlangt?
Zahlreiche Versicherer und gesetzliche Krankenkassen bieten Zahnersatz-Zusatzversicherungen an. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Zahnersatz jedoch nicht komplett. Je nach Anbieter werden zwischen 20 und 30 Prozent zusätzlich zur Kassenleistung erstattet. In der Summe ergibt das maximal 80 bis 90 Prozent der Gesamtrechnung. Häufig werden Zusatzversicherungen nur im Paket ­ zusammen mit einer Versicherung für Sehhilfen und andere Leistungen ­ angeboten, die nur komplett gekündigt werden können. Bei diesen Paketen sollte verstärkt darauf geachtet werden, welche Leistungen wirklich benötigt werden.


Bedeutende Aspekte: Alter und Gesundheitsfragen
Das Alter spielt für die Höhe der Versicherungsprämie eine wichtige Rolle. Je jünger Versicherte bei Abschluss des Vertrages sind, desto günstiger ist der Versicherungsbeitrag. Mindestens genauso wichtig sind die ,,Gesundheitsfragen", die bei Vertragsabschluss gestellt werden. Diese Befragung kann auch eine Ablehnung des Antrags zur Folge haben (Tarif ohne Gesundheitsfragen z. B. ,,Dental-Vorsorge +100" von Karstadt Quelle Versicherungen).

Die Zahnstaffel
Viele private Versicherer vereinbaren mit ihren neuen Mitgliedern eine Zahnstaffel, durch die im Zahnbereich die Leistungen in den ersten Versicherungsjahren auf genau festgelegte jährliche Höchstbeträge (z. B. im 1. Jahr 275 €, im 2. Jahr 550 € , im 3. Jahr 825 € ) beschränkt werden. Bei einem Unfall entfällt üblicherweise die Zahnstaffel. Generell gilt: Kleingedrucktes lesen und vergleichen! Holen Sie am besten mehrere Angebote ein und prüfen Sie diese auf Preis und Leistung. So können Sie sich eine Übersicht verschaffen und den besten Anbieter für sich wählen. In jedem Fall hält eine gute Zahnpflege und Vorsorge ­ - auch die richtige Ernährung - ­ Ihre Zähne länger gesund und spart Ihnen bares Geld. 
 
Versicherungsvergleich ­ - nicht immer leicht
Achten Sie beim Abschluss einer Zusatzversicherung möglichst auf reine Zahntarife. Diese werden beispielsweise von Karstadt Quelle Versicherungen, Hanse-Merkur und Allianz angeboten. Die monatlichen Beiträge liegen, je nach Eintrittsalter und Geschlecht, bei 7 bis 18 € pro Monat. Allein über die Beitragshöhen lassen sich die Angebote jedoch nicht vergleichen. Eine Wertung kann nur im Zusammenhang mit der festgelegten Leistung erfolgen. Dies gestaltet sich jedoch deshalb als schwierig, weil die verschiedenen Versicherer die Leistungen unterschiedlich definieren. Während z. B. der eine 30 Prozent vom zahnärztlichen Rechnungsbetrag übernimmt, zahlt der andere 65 Prozent der verbleibenden Kosten nach Abzug des Festzuschusses.

Eine aktuelle Übersicht über Zahnersatz-Zusatzversicherungen finden Sie hier.
Linda Hagg
Ausgabe 3-4 / 2005
 
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