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Betreutes Wohnen |
| Hilfe
in allen Lebenslagen |
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Fast überall in Deutschland sind sie bereits Zeichen der Zeit: Wohnparks, Service- Häuser, Residenzen oder Anlagen für „Wohnen mit Service“. Heute leben rund 200.000 Bewohner in barrierefreien Wohnungen mit Betreuungsservice. Sie haben so die Möglichkeit, im Bedarfsfall Hilfs- und Pflegemaßnahmen, aber darüber hinaus auch gewünschte Serviceleistungen in den vertrauten eigenen vier Wänden zu erfahren, ohne ihre Selbstständigkeit aufzugeben. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die
Prognosen sind eindeutig: Schon
im Jahr 2020 wird ein Viertel der deutschen Bevölkerung
älter
als 65 Jahre sein, der überwiegende Teil davon sind Frauen. Im
Gegenzug nimmt die Bevölkerungsgruppe unter 65 Jahren
erheblich
ab, weil weniger Kinder geboren werden. Es wird daher immer weniger
Menschen geben, die sich um ihre Angehörigen im Alter
kümmern. Viele werden eine Alternative brauchen. Nach
Berechnungen
von Fachleuten wird sich deshalb im gleichen Zeitraum der Bedarf an
Plätzen im Betreuten Wohnen verdreifachen. Der Bau- und
Immobilienbranche eröffnen sich damit erfreuliche
Perspektiven:
Veraltete Einrichtungen müssen saniert und
umgerüstet, neue
und geeignete Anlagen errichtet werden. Das Angebotsspektrum wird sich
dabei erheblich erweitern. Bereits jetzt kann man zwischen
barrierefreien Eigentumswohnungen, Appartements in speziellen Anlagen
und Residenzen, Wohngemeinschaften und so genannten
Mehrgenerationenhäusern wählen. Viele 60- bis 80-Jährige wollen im vertrauten Stadtviertel bleiben, denn hier leben Freunde und Bekannte, hier kennen sie sich aus. Und hier sehen sie sich eher in der Lage, ihr Leben weiter so selbstbestimmt zu führen wie bisher. Doch was sollen sie tun, wenn sie plötzlich Hilfe benötigen? Hier setzt die Wohnform Betreutes Wohnen an. Sie ist eine Kombination aus der Unabhängigkeit und der privaten Atmosphäre eines eigenen Haushalts und einem flexiblen Angebot von Versorgungs-, Betreuungsund Pflegeleistungen. |
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Die Suche nach einheitlichen Standards |
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| Damit die Freude an der neuen Wohnform lange währt, ist eine genaue Prüfung der Verträge wichtig. | Doch Umsicht ist wichtig. Vielfach wurden die Erwartungen an die Angebote des Betreuten Wohnens in der Vergangenheit nicht erfüllt. Gesetzlich geschützt ist der Begriff nämlich nicht. Da es bislang keine einheitlichen Qualitätskriterien gibt, können die verschiedensten Wohnformen und Serviceangebote darunter verstanden werden. Seit 2002 arbeitet das Deutsche Institut für Normung (DIN) an einer Dienstleistungsnorm, die bundeseinheitliche Standards definieren und als Richtlinie für bauliche Voraussetzungen, Service und Pflege dienen soll. In einzelnen Bundesländern, etwa Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, wurden zudem Gütesiegel für vorbildliche Anlagen entwickelt. Alle drei Jahre werden sie einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Grundlage dafür ist eine umfangreiche Checkliste, die eine Reihe von Mindestanforderungen unter anderem für Bauwerk und Umfeld, Grundservice, Wahlservice und Vertragsgestaltung festlegt. Das Kuratorium „Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für Senioren Baden-Württemberg“ hält es etwa für unverzichtbar, die Wohnung auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse zuzuschneiden und behindertengerecht nach DIN-Norm 18025 einzurichten. Wichtig sei es auch, Kontaktmöglichkeiten zu den Nachbarn zu schaffen und attraktive Freizeitangebote zu unterbreiten wie Tanzabende, gemeinsame Ausflüge. Zudem sollen Mieter neben der obligatorischen Grundversorgung bei Bedarf einzelne Extramodule buchen können. Damit soll die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung ebenso gewährleistet sein wie Unterstützung und Hilfe, falls einmal etwas Unvorhersehbares passiert. Als Ansprechpartner steht im Idealfall rund um die Uhr eine kompetente Kontaktperson zur Verfügung. Sie kann bei notwendigen Behördengängen ebenso helfen wie bei wichtigen Telefonaten. Und in Notfällen lässt sich Tag und Nacht per Alarmgerät innerhalb kurzer Zeit Hilfe herbeirufen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Probe aufs Exempel |
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| Wer
für sich selbst oder für
seine Eltern eine geeignete Einrichtung für Betreutes Wohnen
sucht, sollte nach Empfehlungen des Kuratoriums Deutsche Altershilfe
(KDA) in vier Schritten vorgehen: |
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Ein kompliziertes Koppelgeschäft |
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![]() ![]() ![]() Während die Unterstützung bei Behördenkontakten zu den pauschalen Grundleistungen zählt, werden die so genannten Wahlleistungen wie Begleit- oder Reparaturdienst nach Anfall in Rechnung gestellt. |
Bewohner des Betreuten Wohnens schließen in der Regel zwei Verträge ab: einen Miet- oder Kaufvertrag sowie einen Betreuungsvertrag, in dem die Leistungen des Grundservices aufgeführt sind, die durch einen pauschalen Betrag abgedeckt werden. Pflegerische und hauswirtschaftliche Dienste sowie weitere Serviceleistungen sind Wahlleistungen, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können und extra zu bezahlen sind. Wenn der vereinbarte Waschservice dann unzuverlässig ist, die Essensversorgung ins Stocken gerät oder die Reinigung der Wohnung Schwierigkeiten bereitet, muss baldmöglichst Abhilfe geschaffen werden. Sonst steht die Lebensqualität auf dem Spiel. Als problematisch kann sich in diesem Zusammenhang die Kopplung von Miet- und Betreuungsvertrag erweisen. Strittig ist dann, ob Letzterer gekündigt werden darf, auch wenn man in der gemieteten Wohnung verbleiben und einen anderen Dienstleister beauftragen möchte. Das Landgericht Lüneburg entschied, es handele sich dabei in der Regel um zwei voneinander unabhängige Geschäftsbeziehungen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Grund- und Wahlleistungen |
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| Wichtig bei der Entscheidung für ein Haus ist, welche Leistungen im Grundservice enthalten sind und welche extra gebucht werden müssen. Das kann sich auch in der Höhe der monatlich zu entrichtenden Pauschale ausdrücken. In der Regel ist es günstiger, gelegentlich benötigte Leistungen separat anzufordern. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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Zum
Grundservice gehören unbedingt: |
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Preisliste für Betreutes
Wohnen
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Betreutes Wohnen ohne Umzug |
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| Die
Entscheidung, in ein Projekt des Betreuten
Wohnens zu ziehen, stellt für viele Menschen einen
großen
Schritt dar. Wer in seiner vertrauten Wohnung bleiben möchte,
aber
etwas Hilfe braucht, kann mit ambulanten Diensten, einer Sozialstation,
einem Betreuungsverein oder einer Beratungsstelle einen
Betreuungsvertrag schließen. Vor allem für
ältere
Menschen, die nicht pflegebedürftig sind und genug Kontakt
haben,
ist Betreutes Wohnen zu Hause eine gute Alternative. Natürlich
sollten die geliebten eigenen vier Wände möglichst
allen
Anforderungen der älter werdenden Mieter oder
Eigentümer
jeweils entsprechen – durch angepasste bauliche und
technische
Veränderungen. Erst eine Barrierefreiheit nach DIN-Norm stellt
beispielsweise sicher, dass die Wohnung schwellenfrei ist, die
Türrahmen breit genug für Laufhilfen oder
Rollstühle und
die Dusche ebenerdig. Wer es wünscht, kann sich
zusätzlich
Sicherheit verschaffen, zum Beispiel durch eine Alarmeinrichtung im
Bad. Selbstständig in der eigenen Wohnung, aber im Bedarfsfall
nicht auf sich allein gestellt – diese Wunschkombination kann
das
Betreute Wohnen in dieser Form bieten. Wer allerdings
zusätzliche
Freizeitangebote sucht oder neue Menschen kennen lernen
möchte,
wird sich stärker für eine entsprechende Einrichtung
interessieren und dort gemeinsam mit anderen in einen neuen
Lebensabschnitt starten. Viele entdecken dann neue Wünsche
oder
Bedürfnisse an sich selbst und bauen ihre sozialen Netze neu
auf.
So auch die Erkenntnisse des Augsburger Altersforschers Prof. Winfried
Saup. Seinen Studien zufolge pflegen Menschen, die betreut wohnen und
damit auch ohne Unterstützung druch die Verwandschaft
auskommen,
sogar einen intensiveren Kontakt zu ihren Kindern. als jene, die allein
in der Wohnung leben. Betreutes Wohnen mit Service kann den Blickwinkel
stark verändern. |
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Kontakt und
Infos |
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Buchtipps
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| Hier können Sie sich eine Checkliste zum Betreuten Wohnen herunterladen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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Claus
Spitzer-Ewersmann
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