Betreutes Wohnen
Hilfe in allen Lebenslagen

 



Fast überall in Deutschland sind sie bereits Zeichen der Zeit: Wohnparks, Service- Häuser, Residenzen oder Anlagen für „Wohnen mit Service“. Heute leben rund 200.000 Bewohner in barrierefreien Wohnungen mit Betreuungsservice. Sie haben so die Möglichkeit, im Bedarfsfall Hilfs- und Pflegemaßnahmen, aber darüber hinaus auch gewünschte Serviceleistungen in den vertrauten eigenen vier Wänden zu erfahren, ohne ihre Selbstständigkeit aufzugeben.
  Die Prognosen sind eindeutig: Schon im Jahr 2020 wird ein Viertel der deutschen Bevölkerung älter als 65 Jahre sein, der überwiegende Teil davon sind Frauen. Im Gegenzug nimmt die Bevölkerungsgruppe unter 65 Jahren erheblich ab, weil weniger Kinder geboren werden. Es wird daher immer weniger Menschen geben, die sich um ihre Angehörigen im Alter kümmern. Viele werden eine Alternative brauchen. Nach Berechnungen von Fachleuten wird sich deshalb im gleichen Zeitraum der Bedarf an Plätzen im Betreuten Wohnen verdreifachen. Der Bau- und Immobilienbranche eröffnen sich damit erfreuliche Perspektiven: Veraltete Einrichtungen müssen saniert und umgerüstet, neue und geeignete Anlagen errichtet werden. Das Angebotsspektrum wird sich dabei erheblich erweitern. Bereits jetzt kann man zwischen barrierefreien Eigentumswohnungen, Appartements in speziellen Anlagen und Residenzen, Wohngemeinschaften und so genannten Mehrgenerationenhäusern wählen.
Viele 60- bis 80-Jährige wollen im vertrauten Stadtviertel bleiben, denn hier leben Freunde und Bekannte, hier kennen sie sich aus. Und hier sehen sie sich eher in der Lage, ihr Leben weiter so selbstbestimmt zu führen wie bisher. Doch was sollen sie tun, wenn sie plötzlich Hilfe benötigen? Hier setzt die Wohnform Betreutes Wohnen an. Sie ist eine Kombination aus der Unabhängigkeit und der privaten Atmosphäre eines eigenen Haushalts und einem flexiblen Angebot von Versorgungs-, Betreuungsund Pflegeleistungen.
 
Die Suche nach einheitlichen Standards
Damit die Freude an der neuen Wohnform lange währt, ist eine genaue Prüfung der Verträge wichtig. Doch Umsicht ist wichtig. Vielfach wurden die Erwartungen an die Angebote des Betreuten Wohnens in der Vergangenheit nicht erfüllt. Gesetzlich geschützt ist der Begriff nämlich nicht. Da es bislang keine einheitlichen Qualitätskriterien gibt, können die verschiedensten Wohnformen und Serviceangebote darunter verstanden werden. Seit 2002 arbeitet das Deutsche Institut für Normung (DIN) an einer Dienstleistungsnorm, die bundeseinheitliche Standards definieren und als Richtlinie für bauliche Voraussetzungen, Service und Pflege dienen soll. In einzelnen Bundesländern, etwa Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, wurden zudem Gütesiegel für vorbildliche Anlagen entwickelt. Alle drei Jahre werden sie einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Grundlage dafür ist eine umfangreiche Checkliste, die eine Reihe von Mindestanforderungen unter anderem für Bauwerk und Umfeld, Grundservice, Wahlservice und Vertragsgestaltung festlegt. Das Kuratorium „Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für Senioren Baden-Württemberg“ hält es etwa für unverzichtbar, die Wohnung auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse zuzuschneiden und behindertengerecht nach DIN-Norm 18025 einzurichten. Wichtig sei es auch, Kontaktmöglichkeiten zu den Nachbarn zu schaffen und attraktive Freizeitangebote zu unterbreiten wie Tanzabende, gemeinsame Ausflüge. Zudem sollen Mieter neben der obligatorischen Grundversorgung bei Bedarf einzelne Extramodule buchen können. Damit soll die pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung ebenso gewährleistet sein wie Unterstützung und Hilfe, falls einmal etwas Unvorhersehbares passiert. Als Ansprechpartner steht im Idealfall rund um die Uhr eine kompetente Kontaktperson zur Verfügung. Sie kann bei notwendigen Behördengängen ebenso helfen wie bei wichtigen Telefonaten. Und in Notfällen lässt sich Tag und Nacht per Alarmgerät innerhalb kurzer Zeit Hilfe herbeirufen.
 
Die Probe aufs Exempel
  Wer für sich selbst oder für seine Eltern eine geeignete Einrichtung für Betreutes Wohnen sucht, sollte nach Empfehlungen des Kuratoriums Deutsche Altershilfe (KDA) in vier Schritten vorgehen:

Zunächst ist die Ortsfrage zu klären. Wichtig sind etwa die zentrale Lage einer Anlage und die bequeme Erreichbarkeit von Ärzten, Banken und Einkaufsgelegenheiten.

Um das Haus kennen lernen zu können, ist eine einmalige Besichtigung oft nicht ausreichend. Eventuell lässt sich mit dem Anbieter eine mehrwöchige Probezeit vereinbaren, in der man eine Wohnung bezieht, ohne die bisherige aufzugeben. Auf diesem Weg merkt man relativ schnell, ob man sich darin wohl fühlt und ob der versprochene Service tatsächlich wie vereinbart funktioniert. Auskunft darüber geben sicher auch immer die anderen Bewohner. Einen Rechtsanspruch auf eine solche Testphase gibt es indes nicht.

Vor dem Abschluss eines Vertrages sollte unbedingt ein Rechtsanwalt einen prüfenden Blick auf die Unterlagen werfen und beispielsweise klären, unter welchen Umständen eventuelle Kündigungsklauseln wirksam werden könnten. Auch versteckten Kosten kommt der Jurist auf die Spur. Neben Angaben über die Miete muss der Vertrag die fälligen Summen für alle zu erbringenden Hilfsleistungen enthalten. Fehlen dazu detaillierte Angaben, läuft man später Gefahr, einen eigentlich zugesicherten Service extra in Rechnung gestellt zu bekommen.

Prinzipiell gilt folgende Faustregel: Miete oder Kaufpreis einer Wohnung sollte nicht höher als 20 bis 25 Prozent über dem ortsüblichen Durchschnitt liegen. Wer mehr verlange, sei unseriös, warnen Kenner der Branche eindringlich vor überhöhten Forderungen.
 
Ein kompliziertes Koppelgeschäft





Während die Unterstützung bei Behördenkontakten zu den pauschalen Grundleistungen zählt, werden die so genannten Wahlleistungen wie Begleit- oder Reparaturdienst nach Anfall in Rechnung gestellt.

Bewohner des Betreuten Wohnens schließen in der Regel zwei Verträge ab: einen Miet- oder Kaufvertrag sowie einen Betreuungsvertrag, in dem die Leistungen des Grundservices aufgeführt sind, die durch einen pauschalen Betrag abgedeckt werden. Pflegerische und hauswirtschaftliche Dienste sowie weitere Serviceleistungen sind Wahlleistungen, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können und extra zu bezahlen sind. Wenn der vereinbarte Waschservice dann unzuverlässig ist, die Essensversorgung ins Stocken gerät oder die Reinigung der Wohnung Schwierigkeiten bereitet, muss baldmöglichst Abhilfe geschaffen werden. Sonst steht die Lebensqualität auf dem Spiel. Als problematisch kann sich in diesem Zusammenhang die Kopplung von Miet- und Betreuungsvertrag erweisen. Strittig ist dann, ob Letzterer gekündigt werden darf, auch wenn man in der gemieteten Wohnung verbleiben und einen anderen Dienstleister beauftragen möchte. Das Landgericht Lüneburg entschied, es handele sich dabei in der Regel um zwei voneinander unabhängige Geschäftsbeziehungen.

Grund- und Wahlleistungen
Wichtig bei der Entscheidung für ein Haus ist, welche Leistungen im Grundservice enthalten sind und welche extra gebucht werden müssen. Das kann sich auch in der Höhe der monatlich zu entrichtenden Pauschale ausdrücken. In der Regel ist es günstiger, gelegentlich benötigte Leistungen separat anzufordern.

Zum Grundservice gehören unbedingt:

Betreuungs- bzw. Kontaktperson im Haus (inkl. Vertretungsregelung)
Hausmeisterdienst
Hausnotruf mit 24-Stunden-Dienst
Gebäudereinigung und Winterdienst
Freizeitangebote innerhalb des Hauses
Freizeitangebote außerhalb des Hauses
Unterstützung bei Behördenkontakten
Vermittlung externer Dienstleister (Pfleger, Handwerker etc.)

Als Wahlleistungen werden häufig angeboten:

Einkaufsdienst
Wohnungsreinigung
Wäschedienst
Mahlzeiten-Bringservice
Reparaturdienst
Wellnessangebote
Fahr- und Begleitdienst
Ambulante Pflege

   

Preisliste für Betreutes Wohnen

Die monatliche Rechnung für Betreutes Wohnen setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Hier das Beispiel einer rund 50 Quadratmeter großen Wohnung in Hamburg:

Miete 575,00 €
Betriebskosten 130,00 €
Grundservice   79,00 €

Leistungen nach Wahl
 
Vollverpflegung 334,00 €
Wäscheservice   32,40 €
Wohnungsreinigung   56,80 €
Fensterreinigung     4,90 €
Notrufanlage   23,80 €

Extra abzurechnende Leistungen
 
Hausmeister pro Std.   25,00 €
Fahrdienst pro Std.   22,00 €
Reinigungskraft pro Std.   20,00 €
Einkauf pro Gang     3,10 €
Kleine Pflege pro Tag   12,00 €
Große Pflege pro Tag   23,00 €



 
Betreutes Wohnen ohne Umzug


Die Entscheidung, in ein Projekt des Betreuten Wohnens zu ziehen, stellt für viele Menschen einen großen Schritt dar. Wer in seiner vertrauten Wohnung bleiben möchte, aber etwas Hilfe braucht, kann mit ambulanten Diensten, einer Sozialstation, einem Betreuungsverein oder einer Beratungsstelle einen Betreuungsvertrag schließen. Vor allem für ältere Menschen, die nicht pflegebedürftig sind und genug Kontakt haben, ist Betreutes Wohnen zu Hause eine gute Alternative. Natürlich sollten die geliebten eigenen vier Wände möglichst allen Anforderungen der älter werdenden Mieter oder Eigentümer jeweils entsprechen – durch angepasste bauliche und technische Veränderungen. Erst eine Barrierefreiheit nach DIN-Norm stellt beispielsweise sicher, dass die Wohnung schwellenfrei ist, die Türrahmen breit genug für Laufhilfen oder Rollstühle und die Dusche ebenerdig. Wer es wünscht, kann sich zusätzlich Sicherheit verschaffen, zum Beispiel durch eine Alarmeinrichtung im Bad. Selbstständig in der eigenen Wohnung, aber im Bedarfsfall nicht auf sich allein gestellt – diese Wunschkombination kann das Betreute Wohnen in dieser Form bieten. Wer allerdings zusätzliche Freizeitangebote sucht oder neue Menschen kennen lernen möchte, wird sich stärker für eine entsprechende Einrichtung interessieren und dort gemeinsam mit anderen in einen neuen Lebensabschnitt starten. Viele entdecken dann neue Wünsche oder Bedürfnisse an sich selbst und bauen ihre sozialen Netze neu auf. So auch die Erkenntnisse des Augsburger Altersforschers Prof. Winfried Saup. Seinen Studien zufolge pflegen Menschen, die betreut wohnen und damit auch ohne Unterstützung druch die Verwandschaft auskommen, sogar einen intensiveren Kontakt zu ihren Kindern. als jene, die allein in der Wohnung leben. Betreutes Wohnen mit Service kann den Blickwinkel stark verändern.
   
 

   Kontakt und Infos  

Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen (BAGSO), Eifelstraße 9, 53119 Bonn; Tel. 0228 2 49 99 30, www.bagso.de
Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungsanpassung e.V., Mühlenstraße 48, 13187 Berlin; Tel. 030 47 53 17 19, www.wohnungsanpassung.de
Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA), An der Pauluskirche 3, 50677 Köln; Tel. 0221 9 31 84 70, www.kda.de
Seniorenwirtschaft Nordrhein-Westfalen, Wissenschaftspark Gelsenkirchen, Munscheidstr. 14, 45886 Gelsenkirchen; Tel. 0209 1 70 73 43
, www.seniorenwirt.de
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf; Tel. 0211 3 80 90, www.verbraucherzentrale-nrw.de

 

   Buchtipps  

Traditionelles und neues Wohnen im Alter, Francois Höpflinger, Seismo Verlag, 20 €
Wohnen im Alter, Thomas Klie, dtv, 8,50 €
Umzug in ein neues Leben, Dörte Fuchs/Jutta Orth, Kösel-Verlag, 15,95 €
Unbeschwert Wohnen im Alter, Bettina Rühm, DVA, 49,90 €
Umzug in die dritte Lebensphase. Wie wohnen und leben – Modelle und Beispiele, Sylvia Görnert-Stuckmann, Herder, 8,90 €
Nicht allein und nicht ins Heim, Astrid Osterland, Junfermann Verlag, 12,50 €

  Hier können Sie sich eine Checkliste zum Betreuten Wohnen herunterladen.
 
Claus Spitzer-Ewersmann


Ausgabe 1 / 2006