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Heftige
Turbulenzen an den Börsen, steigende Zinsen, neue Steuern und
Gesetze – bei der privaten Geldanlage und Altersvorsorge sind
viele Aspekte zu beachten.
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RIESTER-RENTE
IMMER BELIEBTER
Die Riester-Rente zur
zusätzlichen Altersvorsorge
verzeichnet weiter Rekordzuwächse. Knapp 9,1 Millionen
Verträge wurden bisher abgeschlossen. Riester-Sparer erhalten
als
Grundzulage jährlich 114 Euro, in Form von Kinderzulagen gehen
in
jedem Jahr zusätzlich 138 Euro pro Kind aufs
Altersvorsorgekonto.
Zum 1. Januar 2008 steigt die Grundzulage auf 154 und die Kinderzulage
auf 185 Euro. Was Sparer in ihren Riester-Vertrag einzahlen,
können sie zusätzlich von der Steuer absetzen. Auch
für
Sparer der Generation 50 plus ist ein Riester-Vertrag lohnend. So
könnte ein 50-Jähriger, der 2007 mit 1.575 Euro
beginnt und
dann 14
Jahre lang jeweils 2.100 Euro einzahlt, bei einer durchschnittlichen
Jahresrendite von vier Prozent bis zu seinem 65. Lebensjahr ein
Vermögen von 42.660 Euro aufbauen.
Verbraucherschützer
empfehlen
älteren Sparern zum sicheren Aufbau des Guthabens einen
Riester-Banksparplan. Fondssparpläne sind bei relativ kurzen
Laufzeiten
zu riskant, Versicherungen zu teuer. |
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LUKRATIVE
TAGESGELDKONTEN
Die
Zinsen sind wieder gestiegen, und die Banken überbieten sich
zur
Zeit
mit Hochzinsofferten für Tagesgeld. Leider gelten die meisten
Angebote
nur für Neukunden. Während manche Institute nur
Geldanleger
für
Tagesgeldkonten akzeptieren, die seit 6 bzw. 12 Monaten kein Kunde
waren, fordern andere Banken sogar, dass Interessenten noch nie eine
Geschäftsbeziehung zu ihnen unterhalten haben. Wer die
überdurchschnittlich hohen Zinsen ausländischer
Banken nutzen
will,
muss die Einlagensicherung im Blick behalten. Anleger sollten
aufpassen, ob die Banken der deutschen oder der europäischen
Einlagensicherung angeschlossen sind. Bei der deutschen
Einlagensicherung sind momentan knapp 42 Millionen Euro pro Person auch
in den Fällen sicher, wenn die Bank in Zahlungsschwierigkeiten
gerät.
Bei niederländischen oder türkischen Banken hingegen
sind nur
20.000
Euro pro Person abgesichert.
AUF DIE
ABGELTUNGSSTEUER VORBEREITEN
Ab
2009
werden die Kapitalerträge in Deutschland pauschal mit 25
Prozent versteuert – der Gesetzgeber hat diesem Vorhaben den
Namen
Abgeltungssteuer gegeben. Auch wenn die neue Steuer erst Anfang 2009
kommt, können Anleger schon jetzt viel tun, um Steuern zu
sparen.
Vor
allem Sparer mit einem hohen persönlichen Steuersatz und
Zinserträgen
oberhalb des Sparerfreibetrags profitieren von der neuen
Pauschalsteuer. Ein Anleger, der seinen Sparerfreibetrag von 801 Euro
(Verheiratete 1.602 Euro) ausgeschöpft hat, muss seine
Zinserträge mit dem persönlichen Steuersatz
versteuern.
Für einen Spitzenverdiener mit einem Steuersatz von 42 Prozent
bleiben damit von 1.000 Euro Zinserträgen nur knapp 520 Euro
übrig (unter Berücksichtigung von Kirchensteuer und
Solidaritätszuschlag). Müsste dieser Anleger dagegen
nur 25
Prozent Abgeltungssteuer zahlen, könnte er von seinen
Zinserträgen nach Abzug von Kirchensteuer und Solizuschlag
immerhin rund 715 Euro behalten, fast 200 Euro mehr. Für jeden
Anleger mit einem Steuersatz von mehr als 25 Prozent lohnt es sich,
Zinseinkünfte auf die Jahre nach 2008 zu verlagern.
Anlageexperten
empfehlen z. B. Wertpapiere mit einem jährlich steigenden
Zinssatz
(Zinstreppe) oder nachträglicher Zinsauszahlung wie
Bundesschatzbriefe vom Typ B, Null-Kupon-Anleihen (im Fachjargon
Zerobonds) oder niedrig verzinste Anleihen.
MEHR
ANLEGERSCHUTZ AB NOVEMBER 2007
Mit
der Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht gelten ab November
2007 neue Regeln für private Geldanleger. Die
Finanzdienstleister
müssen in den kommenden Wochen ihre Kunden erstmals in die
Kategorien Privatkunden oder professionelle Kunden einteilen. Die
Einstufung als Kleinanleger hat umfangreiche Aufklärungs-und
Informationspflichten der Banken zur Folge, die
Wertpapiergeschäfte für Privatanleger sicherer machen
sollen.
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Glossar:
Tagesgeld: Täglich
fällige
verzinste Geldanlage,
bei der keine festen Laufzeiten wie beim Festgeld
oder Terminanlagen bestehen.
Einlagensicherung: Sicherstellung
der Zahlungsfähigkeit von Banken und Sparkassen.
Kapitalertrag:
Als
Kapitalerträge gelten
(regelmäßige) Einnahmen wie Zinsen und Dividenden.
Sparerfreibetrag:
Kleinere Einkommen aus Kapitalanlagen (Kapitalerträge) werden
im
Einkommenssteuerrecht begünstigt. So bleiben bei
Alleinstehenden
750 Euro pro Jahr sowie 51 Euro Werbungskostenpauschale als
Kapitalertrag steuerfrei. Für Verheiratete verdoppelt sich
dieser
Freibetrag auf 1.500 bzw. 1.602 Euro.
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Horst
Peter
Wickel
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