| IGeL oder nicht? Das ist hier die Frage! Tipps für den Umgang mit IGeL-Leistungen Patienten stoßen in Arztpraxen und im Gesundheitsbereich immer häufiger auf die so genannten "Individuellen GesundheitsLeistungen" (IGeL). Unter diesen Begriff fallen Diagnose- und Behandlungsmethoden, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sind und deren Kosten deshalb auch nicht übernommen werden. Die Konsequenz: Die Patienten müssen die IGeL-Leistungen aus eigener Tasche bezahlen. Bei der Fülle an Angeboten und des dafür nötigen Fachwissens ist der Nutzen allerdings oft schwer zu beurteilen. Was ist notwendig? Diese Frage ist nicht generell zu beantworten, denn gerade bei den IGeL-Leistungen spielt oft die individuelle Lebensgestaltung und Situation eine entscheidende Rolle. Für den Einzelnen können Angebote wie z.B. Methoden zur Früherkennung des Grünen Stars, Akupunktur, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, Tauglichkeitsbescheinigungen, sportmedizinische Checks oder die Beratung und Impfung vor Auslandsreisen eine attraktive und nützliche Ergänzung sein, für den Anderen sind sie jedoch überflüssig. Worauf Sie achten sollten Die Entscheidung für die Vereinbarung einer Individuellen Gesundheitsleistung können Sie sich erleichtern, indem Sie folgende Punkte beachten: Lassen
Sie sich vor Inanspruchnahme einer IGeL-Leistung über deren Nutzen
und Kosten von Ihrem Arzt sachlich und umfassend beraten. |
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Fragen Sie Ihren Arzt, - welchen Nutzen eine Methode für Sie haben könnte - wie gut diese Methode geprüft ist - welche Risiken mit dieser Methode verbunden sein können - welche Kosten für Sie entstehen |
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Zwischen Beratungs- und Behandlungstermin sollte eine ausreichend lange
Bedenkzeit liegen, in der Sie ohne Druck eine Entscheidung treffen und
sich auch weitere Meinungen einholen können. Sie
haben sich für eine Behandlung entschieden? Dann ist eine
schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Arzt notwendig. Eine
Privatrechnung erfordert immer Ihre schriftliche Zustimmung. Nach
Beendigung der Behandlung muss der Arzt eine ordnungsgemäße
Rechnung ausstellen, in der alle Leistungen aufgeführt sind. Ein
Pauschal- oder Erfolgshonorar ist nicht zulässig.Gewissenhaft prüfen hilft unnötige Kosten sparen Wenn Sie sich über die Kostenpflicht der Ihnen angebotenen Leistung oder deren Nutzen dennoch nicht sicher sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen. Dort wird man Ihnen mitteilen, ob die Behandlung zum vorgesehen Leistungskatalog gehört bzw. ob aufgrund des vorliegenden Befunds die Kosten übernommen werden. Denn: Sollten Sie im Nachhinein in Erfahrung bringen, dass die Leistung übernommen worden wäre, haben Sie keinen Anspruch auf eine nachträgliche Erstattung durch die Krankenkassen. Gut zu wissen: Viele Vorsorgeuntersuchungen sind im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten: |
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| Wann? | Was? | Wie oft? |
| ab 20 NEU! |
Frauen: Krebsvorsorge beim Frauenarzt Frauen/ Männer: Regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt Frauen/ Männer: Hautkrebs-Screening |
Einmal jährlich |
| NEU! bis 25 | Frauen: Test für beschwerdefreie Frauen auf sexuell übertragbare Bakterien (Chlamydien) | Einmal jährlich |
| ab 30 | Frauen: Erweiterte Krebs-vorsorge beim Frauenarzt, Anleitung zur Selbstunter-suchung der Brust | Einmal jährlich |
| ab 35 | Frauen/ Männer: Gesundheits-Check-up beim Hausarzt zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes; Überprüfung von Blut- und Urinwerten | Alle zwei Jahre |
| ab 45 | Männer: Tastuntersuchung der Prostata, der äußeren Geschlechtsorgane und der Lymphknoten | Einmal jährlich |
| ab 50 | Frauen: Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie) | Alle zwei Jahre (bis 69) |
| 50 bis 55 | Frauen/ Männer: Darmkrebsfrüherkennung: Tastuntersuchung des Enddarms und Test auf verborgenes Blut im Stuhl | Einmal jährlich |
| ab 55 | Frauen/ Männer: Darmspiegelung alternativ: Test auf verborgenes Blut im Stuhl |
2 x im Abstand von 10 Jahren. Alle zwei Jahre |
| (Beispiel DAK) | ||
| Das Fazit ist also: Nur Sie selbst können nach eingehender Prüfung über die Notwendigkeit einer Zusatzleistung entscheiden. Und: Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist auch in dieser Hinsicht Gold wert. | ||