IGeL oder nicht? Das ist hier die Frage!
Tipps für den Umgang mit IGeL-Leistungen


Patienten stoßen in Arztpraxen und im Gesundheitsbereich immer häufiger auf die so genannten "Individuellen GesundheitsLeistungen" (IGeL). Unter diesen Begriff fallen Diagnose- und Behandlungsmethoden, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sind und deren Kosten deshalb auch nicht übernommen werden. Die Konsequenz: Die Patienten müssen die IGeL-Leistungen aus eigener Tasche bezahlen. Bei der Fülle an Angeboten und des dafür nötigen Fachwissens ist der Nutzen allerdings oft schwer zu beurteilen.


Was ist notwendig?

Diese Frage ist nicht generell zu beantworten, denn gerade bei den IGeL-Leistungen spielt oft die individuelle Lebensgestaltung und Situation eine entscheidende Rolle. Für den Einzelnen können Angebote wie z.B. Methoden zur Früherkennung des Grünen Stars, Akupunktur, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, Tauglichkeitsbescheinigungen, sportmedizinische Checks oder die Beratung und Impfung vor Auslandsreisen eine attraktive und nützliche Ergänzung sein, für den Anderen sind sie jedoch überflüssig.


Worauf Sie achten sollten

Die Entscheidung für die Vereinbarung einer Individuellen Gesundheitsleistung können Sie sich erleichtern, indem Sie folgende Punkte beachten:

 Lassen Sie sich vor Inanspruchnahme einer IGeL-Leistung über deren Nutzen und Kosten von Ihrem Arzt sachlich und umfassend beraten.

Fragen Sie Ihren Arzt,
- welchen Nutzen eine Methode für Sie haben könnte
- wie gut diese Methode geprüft ist
- welche Risiken mit dieser Methode verbunden sein können
- welche Kosten für Sie entstehen

Zwischen Beratungs- und Behandlungstermin sollte eine ausreichend lange Bedenkzeit liegen, in der Sie ohne Druck eine Entscheidung treffen und sich auch weitere Meinungen einholen können.

 Sie haben sich für eine Behandlung entschieden? Dann ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Arzt notwendig. Eine Privatrechnung erfordert immer Ihre schriftliche Zustimmung.

 Nach Beendigung der Behandlung muss der Arzt eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellen, in der alle Leistungen aufgeführt sind. Ein Pauschal- oder Erfolgshonorar ist nicht zulässig.


Gewissenhaft prüfen hilft unnötige Kosten sparen

Wenn Sie sich über die Kostenpflicht der Ihnen angebotenen Leistung oder deren Nutzen dennoch nicht sicher sind, können Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen. Dort wird man Ihnen mitteilen, ob die Behandlung zum vorgesehen Leistungskatalog gehört bzw. ob aufgrund des vorliegenden Befunds die Kosten übernommen werden. Denn: Sollten Sie im Nachhinein in Erfahrung bringen, dass die Leistung übernommen worden wäre, haben Sie keinen Anspruch auf eine nachträgliche Erstattung durch die Krankenkassen. Gut zu wissen: Viele Vorsorgeuntersuchungen sind im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten:
Wann? Was? Wie oft?
ab 20





NEU!
Frauen: Krebsvorsorge beim Frauenarzt

Frauen/ Männer: Regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt


Frauen/ Männer: Hautkrebs-Screening
Einmal jährlich
NEU! bis 25 Frauen: Test für beschwerdefreie Frauen auf sexuell übertragbare Bakterien (Chlamydien) Einmal jährlich
ab 30 Frauen: Erweiterte Krebs-vorsorge beim Frauenarzt, Anleitung zur Selbstunter-suchung der Brust Einmal jährlich
ab 35 Frauen/ Männer: Gesundheits-Check-up beim Hausarzt zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes; Überprüfung von Blut- und Urinwerten Alle zwei Jahre
ab 45 Männer: Tastuntersuchung der Prostata, der äußeren Geschlechtsorgane und der Lymphknoten Einmal jährlich
ab 50 Frauen: Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie) Alle zwei Jahre (bis 69)
50 bis 55 Frauen/ Männer: Darmkrebsfrüherkennung: Tastuntersuchung des Enddarms und Test auf verborgenes Blut im Stuhl Einmal jährlich
ab 55 Frauen/ Männer:  Darmspiegelung
alternativ: Test auf verborgenes Blut im Stuhl
2 x im Abstand von 10 Jahren.
Alle zwei Jahre
(Beispiel DAK)
Das Fazit ist also: Nur Sie selbst können nach eingehender Prüfung über die Notwendigkeit einer Zusatzleistung entscheiden. Und: Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist auch in dieser Hinsicht Gold wert.